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Kürzel | ZZ-L |
Material | Liquor |
Probengefäß | Liquor |
Abnahmevorschrift | Liquorpunktion. Liquor umgehend ins Labor bringen. Die Zellzahlbestimmung muss so rasch wie möglich nach Punktion erfolgen (innerhalb von 2 h). |
Einheit | /µl |
Referenzbereich | Alter: ≤ 120J extrem erhöht: 501 0 - 5 |
Nachforderung | Nicht nachforderbar. |
Indikation | Diagnostik und Verlaufskontrolle entzündlicher Erkrankungen, Diagnostik von intrazerebralen Blutungen, primären und sekundären Tumoren sowie Infiltration bei hämatologischen neoplastischen Erkrankungen. |
Klinische Hinweise | Liquor sollte nach Möglichkeit keine Blutbeimengungen enthalten. Bei den monomorphkernigen Zellen werden vor allem Lymphozyten und Monozyten erfasst. Bei den polymorphkernigen Zellen werden vor allem Granulozyten erfasst; eine mikroskopische Differenzierung wird durch diese Untersuchung nicht ersetzt. |
Bemerkungen zur Analyse | Externe Qualitätskontrolle: Ringversuch RfB Gruppe ZL, 2 x pro Jahr |
Standort | Zentrale, AKR |
Akkreditiert | _______________ |
n. Akkreditiert | Zentrale, AKR |
Literatur | Kapitel 46 Labordiagnostik neurologischer Erkrankungen, Lothar Thomas. Labor & Diagnose 2020. L. Thomas Hrsg. https://labor-und-diagnose-2020.de/k46.html |
letzte Änderung | 27.10.2024 02:09 |