Serologische Verträglichkeitsprobe

Kürzel svp
Material Vollblut IH
Probengefäß Vollblut IH
Abnahmevorschrift Für blutgruppenserologische Untersuchungen ist eine nur für diesen Zweck bestimmte (Ausnahme pädiatrische Patienten) und geeignete Blutprobe erforderlich.
Für die serologische Diagnostik wird EDTA-Blut verwendet.
Nabelschnurblut muss als solches gekennzeichnet werden.
Bestimmte, dem Empfänger verabreichte Medikamente, insbesondere hochdosiertes i. v. Ig G, therapeutische Antikörper und hochdosierte Beta-Laktam Antibiotika, können die blutgruppenserologischen Untersuchungen beeinflussen und müssen mitgeteilt werden.
Vor Beginn der Therapie mit monoklonalen Antikörpern oder anderen biologischen Therapeutika, die die Bestimmung von Blutgruppeneigenschaften, die Antikörpersuche und -differenzierung, oder die serologische Verträglichkeitsprobe beeinflussen können, soll eine Bestimmung der AB0- und Rh-Merkmale und ggf. weiterer Blutgruppenmerkmale erfolgen, sowie eine Antikörpersuche und ggf. -differenzierung durchgeführt werden. Der betreffenden Person ist ein Notfallpass mit dem Befund auszustellen, der die Information enthält, wie bei einer Bluttransfusion, auch im Notfall, zu verfahren ist.
Ebenso sind auf dem Anforderungsschein vorangegangene allogene Stammzelltransplanta-tionen und Bluttransfusionen sowie Schwangerschaften zu vermerken.
Indikation Verträglichkeitsprüfung vor Transfusion von Erythrozytenkonzentraten
Klinische Hinweise Die serologische Verträglichkeitsprobe ist die notwendige Sicherung der Verträglichkeit vor jeder Transfusion von Erythrozytenpräparaten.
Sie dient der Erkennung blutgruppenserologischer Unverträglichkeiten zwischen Spender und Empfänger durch Überprüfung der Verträglichkeit zwischen Empfängerserum/-plasma und Spendererythrozyten (früher Majortest).
Der indirekte AHG-Test ist Bestandteil der serologischen Verträglichkeitsprobe.
Durch die serologische Verträglichkeitsprobe sollen auch Verwechslungen und Fehlbestimmungen aufgedeckt werden.
Um transfusionsrelevante Antikörper infolge einer Sensibilisierung nach Transfusionen und Schwangerschaften innerhalb der letzten 3 Monate (auch bei einer fraglichen Transfusions- und Schwangerschaftsanamnese) zu erfassen, ist die serologische Verträglichkeitsuntersuchung für weitere Transfusionen nach spätestens 3 Tagen mit einer frisch entnommenen Empfängerprobe erneut durchzuführen.

Dieser Zeitraum kann bei der medizinisch indizierten, insbesondere präoperativen Bereitstellung von Erythrozytenkonzentraten auf 7 Tage ausgedehnt werden, wenn durch den transfundierenden Arzt nach Rücksprache mit dem zuständigen immunhämatologischen Labor sichergestellt wird, dass zwischenzeitlich keine Transfusionen durchgeführt worden sind und innerhalb von 3 Monaten vor dem Antikörpersuchtest keine Transfusionen zellulärer Bestandteile stattgefunden haben und bei einer Empfängerin innerhalb von 3 Monaten keine Schwangerschaft bekannt war. Die Verantwortung hierfür trägt der transfundierende Arzt, der auch für die Rücksprache mit dem zuständigen immunhämatologischen Labor und die Dokumentation in der Krankenakte zuständig ist.

Hinweis zur Gültigkeit von 3 Tagen: Da nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch erstens "für den Anfang einer Frist der Tag des Anfangs eines Ereignisses nicht mitzurechnen ist, wenn der Beginn in den Lauf des Tages fällt" und zweitens "eine nach Tagen bestimmte Frist mit dem Ablauf des letzten Tages endet", gelten beispielsweise Kreuzproben mit im Laufe des Freitags entnommenen Blutproben bis Montag 23:59 Uhr. Ausnahmen: Siehe QM-Handbuch Transfusionswesen Kapitel 9.8 Verlängerung der SVP-Gültigkeit.
Standort Zentrale, AKR, AKS, Philippusstift, EVW
letzte Änderung 30.06.2022 10:14